Informationsangebot der Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz, Köln. Kein Angebot einer Behörde. Stand: 11. August 2026
Bußgeldkatalog-Check Regelsätze · Punkte · Fahrverbot
Kostenlose Ersteinschätzung, bundesweit +49 179 1340923
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Regelsätze nach BKatV · Stand: 11. August 2026

Bußgeldkatalog 2026: Bußgeld, Punkte und Fahrverbot berechnen

Ermitteln Sie den Regelsatz für Ihren Verstoß nach der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), sofort und ohne Anmeldung. Stehen im Bescheid Punkte oder ein Fahrverbot, lassen Sie kostenlos prüfen, ob ein Einspruch Aussicht hat.

Bußgeldrechner

Katalog 2026
Verstoß—
Bußgeld (Regelsatz)—
Punkte in Flensburg—
Fahrverbot—
Ihre Auswahl wird in den Prüfantrag übernommen.
Regelsatz für Pkw und Ersttäter. Zzgl. 28,50 € Gebühren und Auslagen, sobald ein Bußgeldbescheid ergeht. Bei Gefährdung, Unfall oder Wiederholung höher. Ohne Gewähr.
Der Regelsatz sagt nichts darüber, ob Messung und Bescheid fehlerfrei sind. Das klärt erst die Akteneinsicht. Kostenlos prüfen lassen

Bußgeldbescheid erhalten? Der Einspruch ist nur innerhalb von 2 Wochen ab Zustellung möglich (§ 67 OWiG). Danach wird der Bescheid rechtskräftig, einschließlich Punkten und Fahrverbot. Bescheid jetzt kostenlos prüfen lassen

Der Bußgeldkatalog 2026 in Tabellen

Regelsätze für Pkw-Fahrer (Ersttäter) nach BKatV. Grundlage ist immer der Wert nach Toleranzabzug: 3 km/h bei Tempo unter 100 km/h, sonst 3 Prozent.

Geschwindigkeit innerorts

VerstoßBußgeldPunkteFahrverbot
bis 10 km/h30 €––
11–15 km/h50 €––
16–20 km/h70 €––
21–25 km/h115 €1–
26–30 km/h180 €1(1 Monat)*
31–40 km/h260 €21 Monat
41–50 km/h400 €21 Monat
51–60 km/h560 €22 Monate
61–70 km/h700 €23 Monate
über 70 km/h800 €23 Monate

Geschwindigkeit außerorts / Autobahn

VerstoßBußgeldPunkteFahrverbot
bis 10 km/h20 €––
11–15 km/h40 €––
16–20 km/h60 €––
21–25 km/h100 €1–
26–30 km/h150 €1(1 Monat)*
31–40 km/h200 €1–
41–50 km/h320 €21 Monat
51–60 km/h480 €21 Monat
61–70 km/h600 €22 Monate
über 70 km/h700 €23 Monate

Rote Ampel

VerstoßBußgeldPunkteFahrverbot
Rotphase unter 1 Sekunde90 €1–
… mit Gefährdung200 €21 Monat
… mit Sachbeschädigung240 €21 Monat
Rotphase über 1 Sekunde (qualifiziert)200 €21 Monat
… mit Gefährdung320 €21 Monat
… mit Sachbeschädigung360 €21 Monat

Handy, Abstand, Alkohol

VerstoßBußgeldPunkteFahrverbot
Handy am Steuer100 €1–
Handy mit Gefährdung150 €21 Monat möglich
Abstandsverstoß (ab 80 km/h)75–320 €1–2ab 100 km/h möglich
Alkohol ab 0,5 ‰ (1. Verstoß)500 €21 Monat
Alkohol (2. Verstoß)1.000 €23 Monate

* Fahrverbot bei zweitem Verstoß ab 26 km/h innerhalb eines Jahres. Alle Angaben ohne Gewähr; zzgl. 28,50 € Gebühren und Auslagen, sobald ein Bußgeldbescheid ergeht. Bei Gefährdung, Unfall oder Wiederholung können die Sätze höher ausfallen. Ab 1,1 ‰ liegt keine Ordnungswidrigkeit mehr vor, sondern eine Straftat.

Merkblatt: Warum viele Bescheide angreifbar sind

Ein Bußgeldbescheid muss formale Anforderungen erfüllen. Wird eine davon nicht eingehalten, werden Verfahren in der Praxis häufig eingestellt:

Messung & Eichung

Blitzer müssen geeicht, korrekt aufgestellt und von geschultem Personal bedient sein. Ob das der Fall war, steht im Messprotokoll. Einsehen kann man es nur über die Akte.

Zustellung & Frist

Fehler bei der Zustellung verschieben die Fristen. Davon hängt ab, ob der Bescheid überhaupt rechtskräftig geworden ist.

Anhörung & Verjährung

Ohne korrekte Anhörung oder bei überschrittener 6-Monats-Frist kann das Verfahren nicht mehr verfolgt werden.

Fahreridentifikation

Die Behörde muss nachweisen, wer gefahren ist. Ist das Blitzerfoto unbrauchbar oder waren Sie nicht der Fahrer, trägt der Vorwurf häufig nicht.

Ob einer dieser Punkte in Ihrem Fall greift, prüft Rechtsanwalt Yazdan Yilmaz (Verkehrsrecht, Köln) kostenlos und unverbindlich, bundesweit.

Entscheidungen aus der Praxis

Zwei Verfahren der Kanzlei Yilmaz. Die Originaldokumente können Sie einsehen, Namen und Aktenzeichen sind geschwärzt.

Beschluss · Amtsgericht Gummersbach · 2025

Bußgeldverfahren eingestellt

Die Bußgeldstelle hielt am Vorwurf fest, deshalb kam der Fall vor das Amtsgericht. Dort vertrat die Kanzlei den Mandanten und trug die Einwände gegen das Verfahren vor.

Ergebnis: Einstellung nach § 47 Abs. 2 OWiG. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse.

Vorschau: Beschluss des Amtsgerichts Gummersbach
Einstellungsmitteilung · Regierungspräsidium · A3

Bußgeldbescheid zurückgenommen

Vorwurf: 23 km/h zu schnell auf der A3, gemessen per Koaxialkabelmessung. Da ein Punkt in Flensburg drohte, schaltete die Mandantin die Kanzlei ein. Die Kanzlei nahm Akteneinsicht und griff die Beweisführung an.

Ergebnis: Verfahren eingestellt, Bescheid zurückgenommen. Kein Punkt, kein Bußgeld.

Vorschau: Einstellungsmitteilung des Regierungspräsidiums

Kostenlose Ersteinschätzung anfordern

Prüfung durch die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz, Köln

4,7 von 5,0 bei 130+ Google-Bewertungen Antwort werktags in 24 Stunden Prüfung kostenlos & unverbindlich

So läuft die kostenlose Prüfung

1 Prüfanfrage stellen

Verstoß, Verfahrensstand und Rechtsschutz angeben. Online, ohne Anmeldung, in zwei Minuten.

2 Anwalt prüft Ihren Fall

Die Kanzlei meldet sich werktags innerhalb von 24 Stunden mit einer ersten Einschätzung. Mit Verkehrsrechtsschutz übernimmt in der Regel Ihre Versicherung die Kosten. Die Deckungsanfrage stellt die Kanzlei für Sie.

3 Sie entscheiden

Sie bekommen eine klare Empfehlung: Einspruch, Akteneinsicht oder zahlen. Die Entscheidung treffen Sie.

Wer hinter Bußgeldkatalog-Check steht

Rechtsanwalt Yazdan Yilmaz Rechtsanwalt
Yazdan Yilmaz

Bußgeldkatalog-Check ist ein kostenloses Informations- und Prüfangebot der Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz (Rechtsanwalt Yazdan Yilmaz, Köln, Schwerpunkt Verkehrsrecht). Kein Angebot einer Behörde. Die Berechnungen beruhen auf den Regelsätzen der Bußgeldkatalog-Verordnung; die rechtliche Einschätzung Ihres Falls übernimmt die Kanzlei persönlich, bundesweit.

Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln · Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt" verliehen in der Bundesrepublik Deutschland

Kanzleianschrift
Robert-Perthel-Str. 71–73
50739 Köln
Telefon
+49 179 1340923
Erreichbarkeit
Mo.–Fr. 09:00–18:00 Uhr

Häufige Fragen

Was kostet mich der Einspruch?
Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Erst wenn Sie die Kanzlei beauftragen, entstehen Kosten, und die werden vorher transparent besprochen. Mit Verkehrsrechtsschutz übernimmt in vielen Fällen Ihre Versicherung die gesamten Kosten; die Deckungsanfrage stellt die Kanzlei für Sie.
Wie lange habe ich Zeit für den Einspruch?
2 Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids (§ 67 OWiG). Danach wird der Bescheid rechtskräftig. Auch wenn die Frist abgelaufen scheint, lohnt die Prüfung: Bei fehlerhafter Zustellung kann die Frist später oder gar nicht begonnen haben.
Lohnt sich ein Einspruch überhaupt?
Das hängt vom Einzelfall ab. Wenn Punkte oder ein Fahrverbot drohen, ist die Prüfung fast immer sinnvoll: Messfehler, Formfehler und Fristversäumnisse der Behörde kommen regelmäßig vor. Lohnt sich ein Einspruch nicht, sagt Ihnen die Kanzlei das genauso deutlich.
Muss ich das Bußgeld zahlen, bevor entschieden ist?
Nein. Mit fristgerechtem Einspruch wird der Bescheid nicht rechtskräftig. Bis über den Einspruch entschieden ist, müssen Sie weder zahlen noch den Führerschein abgeben.
Wann verjährt der Verstoß?
Die Verfolgungsverjährung beträgt bei Verkehrsordnungswidrigkeiten in der Regel 6 Monate (seit 1. Juli 2026), solange kein Bußgeldbescheid ergangen ist. Anhörungsbogen und Bescheid unterbrechen die Frist. Ob in Ihrem Fall Verjährung eingetreten ist, prüft die Kanzlei anhand der Akte.
Ich war nicht der Fahrer. Was jetzt?
Sie sind nicht verpflichtet, sich selbst zu belasten. Die Behörde muss nachweisen, wer gefahren ist. Machen Sie keine Angaben zur Fahrereigenschaft, bevor Sie die Einschätzung der Kanzlei haben.